Die am 28. Juni 2021 in Kraft getretene neue Corona-VO
und die aktuellen Inzidenzzahlen (Inzidenzstufe 1 an den Standorten Freiburg,
Emmendingen und Offenburg am 28.06.2021) erlauben es uns als wirtschaftsnaher
Bildungsträger, wieder den Präsenzunterricht flächendeckend aufzunehmen.
Beim Präsenzunterricht sind folgende Mindestregeln
einzuhalten:
a)
Hygieneregeln
b)
Tragen medizinischer Gesichtsmasken auf den Verkehrsflächen (einschließlich
der Wege im Schulungsraum bis zu Ihrem Sitzplatz).
An Ihrem Sitzplatz dürfen die Masken abgenommen werden,
wenn Sie dauerhaft einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten
können und eine regelmäßige Lüftung gewährleistet ist.
Sollte der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten
werden können, besteht auch hier Maskenpflicht.
Anmerkung:
Grundsätzlich empfehlen wir, auch wenn der Mindestabstand
an den Sitzplätzen eingehalten werden kann, das freiwillige Tragen von Masken.
Außerdem empfehlen wir das Nutzen der Corona-WarnAPP und
regelmäßige Selbsttests zu Ihrem Schutze und zum Schutze der anderen.
c)
Regelmäßiges Lüften
Diese Regelung gilt vorerst vorbehaltlich Änderungen
durch steigende Inzidenzzahlen.
Ihr:e Lehrgangsorganisator:in wird Sie über den ersten
Unterrichtstag in Präsenz nach Corona informieren.
Stand: 28.06.2021: IHK-Akademie Südlicher Oberrhein: Weitere Öffnungsschritte
der IHK-Akademie (ihkakademie.com)
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Nachrichten
Schließung der IHK-Akademie bis zum 07.06.2021
Schließung der IHK-Akademie bis zum 07.06.2021 19.04.2021
Mit Wirkung zum 14. Mai 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Wir werden unseren Präsenzbetrieb weiterhin bis voraussichtlich zum 07. Juni 2021 aussetzen.
Weitere Schritte hin zu einer Öffnung werden gerade mit den zuständigen Stellen abgestimmt und ein auf die aktuellen Erfordernisse angepasstes Hygienekonzept erarbeitet.
Weiterhin online Unterricht ( siehe aktuelle Corona-Verordnung)
Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. April 2021 in Kraft.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung
Änderungen zum 19. April 2021
Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung bis zum 16. Mai verlängert. Zusätzlich setzt die Landesregierung mit der Anpassung der Corona-Verordnung die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten um. Damit ergeben sich ab dem 19. April 2021 folgende Änderungen:
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)